Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.06.2006 |
Aktenzeichen: | 15 K 4519/05 K,G,F |
Schlagzeile: |
Abgrenzung zwischen dem wirtschaftlichen und dem ideelen Bereich einer gemeinnützigen Traberzuchtvereins
Schlagworte: |
Abgrenzung, Auflagen, Gemeinnützigkeit, ideeller Bereich, Satzung, Steuerbegünstigung, Traberzuchtverein, Verein, wirtschaftlicher Bereich, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wichtig für: |
Vereine
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 15/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Sind Aufwendungen, die durch Auflagen zur Genehmigung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entstehen, als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese Aufwendungen der Erfüllung der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke der den Geschäftsbetrieb durchführenden, steuerbegünstigten Körperschaft dienen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 5 Abs 1 Nr 9; AO § 64
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 22.6.2006 (15 K 4519/05 K,G,F)