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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2006
Aktenzeichen: 15 K 4519/05 K,G,F

Schlagzeile:

Abgrenzung zwischen dem wirtschaftlichen und dem ideelen Bereich einer gemeinnützigen Traberzuchtvereins

Schlagworte:

Abgrenzung, Auflagen, Gemeinnützigkeit, ideeller Bereich, Satzung, Steuerbegünstigung, Traberzuchtverein, Verein, wirtschaftlicher Bereich, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Wichtig für:

Vereine

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 15/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Sind Aufwendungen, die durch Auflagen zur Genehmigung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entstehen, als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese Aufwendungen der Erfüllung der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke der den Geschäftsbetrieb durchführenden, steuerbegünstigten Körperschaft dienen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 5 Abs 1 Nr 9; AO § 64
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 22.6.2006 (15 K 4519/05 K,G,F)

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