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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.02.2004
Aktenzeichen: 9 U 161/03

Schlagzeile:

mittelbare Rechtsgutverletzung

Schlagworte:

Rechtsgutverletzung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Der berechtigte Nutzer eines von einem Dritten gemieteten Mietwagens kann im Falle einer grob fahrlässig ermöglichten anderweitigen Entwendung des Fahrzeugs (hier: Hängenlassen einer Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln in einer Gaststätte zur Karnevalszeit) wegen einer mittelbaren Rechtgutverletzung schadensersatzpflichtig sein.

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