Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.02.2004 |
Aktenzeichen: | 9 U 161/03 |
Schlagzeile: |
mittelbare Rechtsgutverletzung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Der berechtigte Nutzer eines von einem Dritten gemieteten Mietwagens kann im Falle einer grob fahrlässig ermöglichten anderweitigen Entwendung des Fahrzeugs (hier: Hängenlassen einer Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln in einer Gaststätte zur Karnevalszeit) wegen einer mittelbaren Rechtgutverletzung schadensersatzpflichtig sein.