Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.02.2004 |
Aktenzeichen: | 9 U 97/03 |
Schlagzeile: |
Kosten eines Schadensgutachtens
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Erleidet der Vollstreckungsschuldner durch unsachgemäße Einlagerung seines im Wege der Zwangsräumung untergestellten Inventars einen Schaden, kann er die zur Schadensermittlung aufgewandten Gutachterkosten auch dann in voller Höhe ersetzt verlangen, wenn nur ein Teil des Rechtsgutes Einlagerungsschäden aufweist, sofern das Gutachten in dem in Auftrag gegebenen Umfang zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.