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Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.01.2004 |
| Aktenzeichen: | 9 U 151/03 |
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Schlagzeile: |
Schulunfall, Schulbezogenheit, Betriebsweg
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Schlagworte: |
Betriebsweg, Schulbezogenheit, Schulunfall
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Wichtig f�r: |
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Kurzkommentar2: |
Zur Haftungsprivilegierung eines Schülers nach §§ 106 Abs. 1, 104, 105 SBG VII im Falle einer als schulbezogenen qualifizierten Verletzungshandlung (hier: Explosion eines in Richtung der Geschädigten geschleuderten Knallkörpers), durch die eine Schülerin an einer Haltestelle in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einem Schulzentrum geschädigt wird.

