Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.01.2007 |
Aktenzeichen: | 6 K 697/03 |
Schlagzeile: |
Bestimmung des Diensteintrittsalters eines Pensionsberechtigten bei der Bildung einer Pensionsrückstellung
Schlagworte: |
Diensteintrittsalter, Pensionsrückstellung, Rumpfwirtschaftsjahr, Teilwert
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Bestimmung des Diensteintrittsalters eines Pensionsberechtigten im Rahmen der Bildung einer Pensionsrückstellung richtet sich auch dann nach dem tatsächlichen Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, wenn insoweit wegen einer Unternehmensneugründung ein Rumpfwirtschaftsjahr besteht.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 22/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Berechnung des Teilwertes einer Pensionsrückstellung: Festlegung des Diensteintrittsalters in Rumpfwirtschaftsjahren?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 1; EStG § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 11.1.2007 (6 K 697/03)