Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.02.2007 |
Aktenzeichen: | 7 K 5172/04 E |
Schlagzeile: |
Zuweisungsfiktion des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG bei im laufenden (abweichenden) Wirtschaftsjahr ausscheidenden Gesellschaftern
Schlagworte: |
Ausscheiden, Bilanzierung, Gesellschafter, Gewinnanteil, Personengesellschaft, Wirtschaftsjahr, Zuordnung, Zuweisungsfiktion
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Düsseldorf nimmt Stellung zur Frage, ob die Zuweisungsfiktion des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG bei im laufenden (abweichenden) Wirtschaftsjahr ausscheidenden Gesellschaftern gilt.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 8/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ist im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr der Gewinnanteil bereits im Jahr des Ausscheidens (hier: Streitjahr 2003) oder entsprechend dem Wortlaut des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG erst im Veranlagungszeitraum 2004 zu versteuern, in dem das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft endet?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4a Abs 2 Nr 2; EStG § 25 Abs 1; HGB § 252 Abs 1 Nr 4
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 28.2.2007 (7 K 5172/04 E)