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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.02.2007
Aktenzeichen: 7 K 5172/04 E

Schlagzeile:

Zuweisungsfiktion des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG bei im laufenden (abweichenden) Wirtschaftsjahr ausscheidenden Gesellschaftern

Schlagworte:

Ausscheiden, Bilanzierung, Gesellschafter, Gewinnanteil, Personengesellschaft, Wirtschaftsjahr, Zuordnung, Zuweisungsfiktion

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Düsseldorf nimmt Stellung zur Frage, ob die Zuweisungsfiktion des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG bei im laufenden (abweichenden) Wirtschaftsjahr ausscheidenden Gesellschaftern gilt.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 8/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ist im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr der Gewinnanteil bereits im Jahr des Ausscheidens (hier: Streitjahr 2003) oder entsprechend dem Wortlaut des § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG erst im Veranlagungszeitraum 2004 zu versteuern, in dem das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft endet?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4a Abs 2 Nr 2; EStG § 25 Abs 1; HGB § 252 Abs 1 Nr 4
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 28.2.2007 (7 K 5172/04 E)

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