Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 15.02.2007 |
Aktenzeichen: | 16 V 4691/06 A(E,U,F) |
Schlagzeile: |
Hinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung bei Einsatz eines auf Manipulationen geradezu angelegten PC-Kassensystems
Schlagworte: |
30/70-Methode, Betriebsprüfung, Chi-Quadrat-Test, Digitale Betriebsprüfung, Hinzuschätzungen, Kassensystem, Manipulation, Ordnungsmäßigkeit, Zeitreihenvergleich
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
An der Befugnis zu Hinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung bestehen bei einem Gastronomiebetrieb keine ernstlichen Zweifel, wenn eine auf Manipulationen geradezu angeleg-te PC-Kasse eingesetzt wird und sich aus der Nachkalkulation – u.a. mittels eines Zeitreihenver-gleichs – gewichtige Hinweise auf die Unvollständigkeit der Buchführung ergeben. Der Zeitrei-henvergleich, die 30/70-Methode und der Chi-Quadrat-Test sind anerkannte Verfahren, um die Plausibilität der vom Steuerpflichtigen vorgelegten Buchführung zu überprüfen.
Hinzu kam im Streitfall, dass der Großhändler dem Gastwirt den Feststellungen der Steuerfahn-dung zufolge Schwarzeinkäufe ermöglicht hatte.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.