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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 15.02.2007
Aktenzeichen: 16 V 4691/06 A(E,U,F)

Schlagzeile:

Hinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung bei Einsatz eines auf Manipulationen geradezu angelegten PC-Kassensystems

Schlagworte:

30/70-Methode, Betriebsprüfung, Chi-Quadrat-Test, Digitale Betriebsprüfung, Hinzuschätzungen, Kassensystem, Manipulation, Ordnungsmäßigkeit, Zeitreihenvergleich

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

An der Befugnis zu Hinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung bestehen bei einem Gastronomiebetrieb keine ernstlichen Zweifel, wenn eine auf Manipulationen geradezu angeleg-te PC-Kasse eingesetzt wird und sich aus der Nachkalkulation – u.a. mittels eines Zeitreihenver-gleichs – gewichtige Hinweise auf die Unvollständigkeit der Buchführung ergeben. Der Zeitrei-henvergleich, die 30/70-Methode und der Chi-Quadrat-Test sind anerkannte Verfahren, um die Plausibilität der vom Steuerpflichtigen vorgelegten Buchführung zu überprüfen.

Hinzu kam im Streitfall, dass der Großhändler dem Gastwirt den Feststellungen der Steuerfahn-dung zufolge Schwarzeinkäufe ermöglicht hatte.

Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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