Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.05.2006 |
Aktenzeichen: | 14 K 90/02 |
Schlagzeile: |
Unterlassenes Studium der kompletten Anleitung zur Einkommensteuererklärung begründet ohne Vorliegen eines konkreten Anlasses kein grobes Verschulden
Schlagworte: |
Änderung, Grobes Verschulden, Unterhalt, Zeitraum
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 107/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.2.2007):
Können Ausbildungskosten für den 31-jährigen Sohn nach bestandskräftiger Ablehnung des Kinderfreibetrages und Ausbildungsfreibetrages nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden? Ist bei der Prüfung des "groben Verschuldens" auch der Zeitraum bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides einzubeziehen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 173 Abs 1 Nr 2; EStG § 33a Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 4.5.2006 (14 K 90/02)