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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.03.2007
Aktenzeichen: 10 K 3380/04 E

Schlagzeile:

Wertpapierspekulationsgeschäfte als Gestaltungsmissbrauch

Schlagworte:

Aktie, Fonds, Spekulation, Spekulationsverlust, Verlustrücktrag, Wertpapier, Wertpapierspekulationsgeschäfte

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 55/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Wertpapierspekulationsgeschäfte als Gestaltungsmissbrauch
Stellt der Verkauf und Wiederkauf der gleichen Wertpapiere (Aktien, Fondsanteile) innerhalb von 2 Tagen einen – zur Nichtanerkennung des beim Verkauf realisierten Spekulationsverlustes führenden – Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO dar? Kann man indiziell davon ausgehen, dass der Ver- und Rückkauf von Wertpapieren durch einen Gesamtplan verbunden ist, wenn zwischen Verkauf und Rückkauf nur wenige Tage liegen oder scheidet in diesen Fällen grundsätzlich ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO aus, weil bei Geschäften mit börsennotierten Wertpapieren allgemein oder typisierend davon auszugehen ist, dass diesen Geschäften regelmäßig überwiegend wirtschaftliche Gründe zugrunde liegen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2; AO § 42
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 14.3.2007 (10 K 3380/04 E)

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