Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.02.2007 |
Aktenzeichen: | 4 K 2345/02 |
Schlagzeile: |
Aufgabegewinn aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das durch verrechenbare Verluste entstanden ist
Schlagworte: |
Aufgabegewinn, Auflösung, Negatives Kapitalkonto, Verlust, verrechenbare Verluste, Verrechenbarer Verlust
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 17/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Ist einem früheren Kommanditisten einer beendeten Personengesellschaft ein Aufgabegewinn aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das durch verrechenbare Verluste entstanden ist, zuzurechnen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15a Abs 1; EStG § 52 Abs 33; EStG § 16 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 23.2.2007 (4 K 2345/02)