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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2007
Aktenzeichen: 4 K 2345/02

Schlagzeile:

Aufgabegewinn aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das durch verrechenbare Verluste entstanden ist

Schlagworte:

Aufgabegewinn, Auflösung, Negatives Kapitalkonto, Verlust, verrechenbare Verluste, Verrechenbarer Verlust

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 17/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Ist einem früheren Kommanditisten einer beendeten Personengesellschaft ein Aufgabegewinn aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das durch verrechenbare Verluste entstanden ist, zuzurechnen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15a Abs 1; EStG § 52 Abs 33; EStG § 16 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 23.2.2007 (4 K 2345/02)

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