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Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 21.03.2007
Aktenzeichen: 16/4741

Schlagzeile:

Bundesrecht umfasst 2.560 Rechtsverordnungen

Schlagworte:

Bundesrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ob sich die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrates und des Bürokratiebeauftragten der Bundesregierung schon positiv auf den deutschen Vorschriftendschungel auswirkt, lässt sich laut einer Antwort der Bundesregierung (16/4741) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/4479) noch nicht sagen. Vom 1. Dezember 2006 bis zum 8. März 2007 habe der Rat 17 Rechtsverordnungen geprüft. Da sie bislang noch nicht in Kraft getreten seien, könne man die Wirkung noch nicht bewerten.

Das geltende Bundesrecht umfasse zurzeit 2.560 Rechtsverordnungen, heißt es in der Antwort. Ausgenommen seien Aufhebungs- und Änderungsverordnungen. In dieser Legislaturperiode hätten die einzelnen Bundesministerien bisher 389 Rechtsverordnungen erlassen. 655 seien aufgehoben oder gegenstandlos geworden.

Die Anzahl der Vorschriften und Verordnungen ist nach Ansicht der Bundesregierung kein geeignetes Mittel, um die Bürokratielage zu beurteilen. Durch diese Regeln gebe es auch Rechtssicherheit. Eine Maßnahme im Kampf gegen überflüssige Bürokratie sei der Ausbau der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes, der am 31. Mai 2006 für alle obersten Bundesbehörden beschlossen wurde. Sofern Verwaltungsvorschriften der Regierung, die diese bis zum 31. Juni 2006 erließ, nicht bis Ende September 2006 dort eingetragen wurden, seien sie unwirksam, heißt es in der Antwort. Ausgenommen seien Vorschriften gewesen, die schon in anderen Datenbanken standen oder Ausnahmeregelungen unterlagen.

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