Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 12.03.2007 |
Aktenzeichen: | 16/4663 |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
Schlagworte: |
Außenwirtschaftsgesetz, Zollfahndung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze ist als Bundestags-Drucksache 16/4663 veröffentlicht worden. Die Begründung der Bundesregierung für den Gesetzentwurf lautet:
A. Problem und Ziel
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2005 (1 BvR 668/04) dargelegt, dass auch bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung erforderlich sind. Diesen Anforderungen wird mit den Änderungen des Zollfahndungsdienstgesetzes Rechnung getragen. Daneben werden einzelne Vorschriften des Zollfahndungsdienstgesetzes an die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Überwachung des Wohnraums (vgl. Urteil vom 3. März 2004 1 BvR 2378/98) ergebenden Anforderungen angepasst.
Am 15. Dezember 2005 trat die „Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die oder aus der Gemeinschaft verbracht werden“ (ABl. EU Nr. L 309 S. 9) in Kraft. Sie ist ab dem 15. Juni 2007 anwendbar und verdrängt insoweit die bisherigen nationalen Regelungen des Zollverwaltungsgesetzes zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs an den deutschen EU-Außengrenzen.
B. Lösung
Im Zollfahndungsdienstgesetz werden Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Befugnissen zu Eigensicherungsmaßnahmen innerhalb von Wohnungen und zur Telekommunikationsüberwachung geschaffen.
Die nationalen Regelungen zur Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs werden an die VO (EG) Nr. 1889/2005 angepasst. Den Zollbehörden wird durch die Änderung des Zollverwaltungsgesetzes die Aufgabe der Überwachung des Verbringens von Barmitteln in die oder aus der Gemeinschaft gemäß der VO (EG) Nr. 1889/2005 übertragen und die durch nationales Recht auszugestaltenden Befugnisse geschaffen.
Artikel 1 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten