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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.02.2007
Aktenzeichen: 13 K 2752/06

Schlagzeile:

Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger

Schlagworte:

Abzweigung, Betreuung, Ermessen, Heimunterbringung, Kindergeld, Unterhalt

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 20/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Keine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der Eingliederungshilfe nach SGB XII für das vollstationär untergebrachte behinderte Kind erbringt, wegen Ermessensreduzierung auf Null, wenn die Unterhaltsleistungen einschließlich der Sachleistungen der Eltern mindestens die Höhe des Kindergeldes erreichen? Dürfen nur Barunterhaltsleistungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden, da nach § 1610 Abs. 2 BGB bei volljährigen Kindern ein Betreuungsunterhalt nur noch als freiwillige Leistung erbracht wird?
Verfahrensmangel: Eigene Ermessensausübung durch das FG wegen fehlender Ermessensausübung durch die Kindergeldstelle?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 74 Abs 1 S 4; BGB § 1610 Abs 2; BGB § 1612 Abs 1; AO § 5; FGO § 102
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 1.2.2007 (13 K 2752/06)

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