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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.03.2007
Aktenzeichen: 10 K 4671/04

Schlagzeile:

Betriebsvermögenszugehörigkeit von Anteilen an einem Zulieferunternehmen zu ausländischer Betriebsstätte

Schlagworte:

Ausland, Belgien, Betriebsstätte, Betriebsvermögen, verdeckte Gewinnausschüttung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Köln nimmt Stellung zur Anwendung des Art. 10 Abs. 6 Satz 2 DBA-Belgien Art. 7 (nicht Art. 10 Abs. 1).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 38/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Betriebsvermögenszugehörigkeit von Anteilen an einem Zulieferunternehmen zu ausländischer Betriebsstätte; verdeckte Gewinnausschüttung bei Umstrukturierungsmaßnahmen; Regelungsgehalt eines Bescheides nach § 182 Abs. 3 AO.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2; DBA BEL Art 7; DBA BEL Art 10; AO § 12; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2; AO § 182 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 29.3.2007 (10 K 4671/04)

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