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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 27.04.2007
Aktenzeichen: IV B 1 - S 1316/07/0008

Schlagzeile:

Anwendbarkeit des § 43b EStG auf die EU-Beitrittsstaaten Rumänien und Bulgarien

Schlagworte:

Bulgarien, Mutter-Tochter-Richtlinie, Rumänien

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt in seinem BMF-Schreiben Stellung zur Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (sog. Mutter-Tochter-Richtlinie). Konkret geht es um dien Anwendbarkeit des § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43b EStG) auf die Beitrittstaaten Rumänien und Bulgarien.

Das Schreiben ist bis zum Inkrafttreten der Umsetzung der Richtlinie 2006/98/EG durch entsprechende Änderung des § 43b EStG und der dazugehörigen Anlage 2, die unverzüglich erfolgen soll, anzuwenden.

Hinweis: Als Anhang ist dem BMF-Schreiben ein Auszug aus dem Anhang der Richtlinie 2006/98/EG beigefügt.

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