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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2007
Aktenzeichen: VI R 6/02

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.09.2001
Aktenzeichen: 2 K 2605/00

Schlagzeile:

Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme der Pensionsverpflichtung durch einen Dritten und Tarifermäßigung für Ablösungsbetrag

Schlagworte:

Ablösung, Arbeitslohn, Fünftelregelung, Pensionszusage, Tarifermäßigung, Zufluss

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer auch dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird.

Der Ablösungsbetrag unterliegt als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG 1990.

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