Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.04.2007 |
Aktenzeichen: | VI R 6/02 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.09.2001 |
Aktenzeichen: | 2 K 2605/00 |
Schlagzeile: |
Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme der Pensionsverpflichtung durch einen Dritten und Tarifermäßigung für Ablösungsbetrag
Schlagworte: |
Ablösung, Arbeitslohn, Fünftelregelung, Pensionszusage, Tarifermäßigung, Zufluss
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer auch dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird.
Der Ablösungsbetrag unterliegt als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG 1990.