Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.02.2007 |
Aktenzeichen: | 1 U 184/0 |
Schlagzeile: |
AGB; Anpassung; Änderung; Änderungsvorbehalt; Vorbehalt; Preisänderung; Preis; Klausel; Internet; Provider; Zustimmungsfiktion; Fiktion
Schlagworte: |
AGB, Änderung, Änderungsvorbehalt, Anpassung, Fiktion, Internet, Klausel, Preis, Preisänderung, Provider, Vorbehalt, Zustimmungsfiktion
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Zur Unwirksamkeit nicht konkretisierter AGB-Anpassungsvorbehalte, Leistungs- und Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Service-Providers.
2. Die Einhaltung der Grenzen des § 308 Nr. 5 BGB für eine Zustimmungsfiktion begründet die Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung allein nicht; diese muss einer Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB auch im Übrigen standhalten.