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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 03.05.2007 |
| Aktenzeichen: | IV A 4 - S 0224/07/0003 |
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Schlagzeile: |
Zuständigkeit für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft
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Schlagworte: |
verbindliche Auskunft, Zuständigkeit
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Im Föderalismusreform-Begleitgesetz ist die Befugnis der Finanzämter, im Einzelfall Auskünfte mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben zu erteilen, erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Der neue § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ist mit Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 2006 in Kraft getreten. Das BMF-Schreiben regelt die Zuständigkeit für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft.
Gliederung:
1. Allgemeines
2. Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO
3. Zuständigkeit eines Finanzamts nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO

