Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.04.2007 |
Aktenzeichen: | 5 K 2884/03 |
Schlagzeile: |
Einkünfte aus einer Beratertätigkeit beim Bulgarischen Rechnungshof
Schlagworte: |
Beratende Tätigkeit, Bulgarien, DBA Bulgarien, Doppelbesteuerung, Rechnungshof
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 20/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Unterliegen Einkünfte aus einer Beratertätigkeit beim Bulgarischen Rechnungshof nach dem Rahmenabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien der deutschen Besteuerung oder ist das DBA-Bulgarien einschlägig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA BGR; EStG § 22; EStG § 18; EStG § 19
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.4.2007 (5 K 2884/03)