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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.04.2007
Aktenzeichen: 5 K 2884/03

Schlagzeile:

Einkünfte aus einer Beratertätigkeit beim Bulgarischen Rechnungshof

Schlagworte:

Beratende Tätigkeit, Bulgarien, DBA Bulgarien, Doppelbesteuerung, Rechnungshof

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 20/08 ist folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.7.2008):
Unterliegen Einkünfte aus einer Beratertätigkeit beim Bulgarischen Rechnungshof nach dem Rahmenabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien der deutschen Besteuerung oder ist das DBA-Bulgarien einschlägig?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
DBA BGR; EStG § 22; EStG § 18; EStG § 19
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.4.2007 (5 K 2884/03)

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