Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.09.1995 |
Aktenzeichen: | VIII R 35/93 |
Schlagzeile: |
Teilnahme an einer Fachtagung, die den üblichen Rahmen geschäftlicher Gespräche überschreitet, führt zu Betriebseinnahmen
Schlagworte: |
Betriebseinnahme, Fachtagung, Geldwerter Vorteil, Kongress, Reisekosten, Schiffsreise, Tagung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft an einer von einem Geschäftspartner der Personengesellschaft veranstalteten "Fachtagung" teil, die den üblichen Rahmen geschäftlicher Gespräche überschreitet (hier: 4tägige Schiffsreise mit Ausflugsfahrten), ist der Wert des zugewendeten Vorteils bei der Personengesellschaft als Betriebseinnahme zu erfassen.