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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.09.1995 |
| Aktenzeichen: | VIII R 35/93 |
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Schlagzeile: |
Teilnahme an einer Fachtagung, die den üblichen Rahmen geschäftlicher Gespräche überschreitet, führt zu Betriebseinnahmen
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Schlagworte: |
Betriebseinnahme, Fachtagung, Geldwerter Vorteil, Kongress, Reisekosten, Schiffsreise, Tagung
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft an einer von einem Geschäftspartner der Personengesellschaft veranstalteten "Fachtagung" teil, die den üblichen Rahmen geschäftlicher Gespräche überschreitet (hier: 4tägige Schiffsreise mit Ausflugsfahrten), ist der Wert des zugewendeten Vorteils bei der Personengesellschaft als Betriebseinnahme zu erfassen.

