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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.09.1995
Aktenzeichen: VIII R 35/93

Schlagzeile:

Teilnahme an einer Fachtagung, die den üblichen Rahmen geschäftlicher Gespräche überschreitet, führt zu Betriebseinnahmen

Schlagworte:

Betriebseinnahme, Fachtagung, Geldwerter Vorteil, Kongress, Reisekosten, Schiffsreise, Tagung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft an einer von einem Geschäftspartner der Personengesellschaft veranstalteten "Fachtagung" teil, die den üblichen Rahmen geschäftlicher Gespräche überschreitet (hier: 4tägige Schiffsreise mit Ausflugsfahrten), ist der Wert des zugewendeten Vorteils bei der Personengesellschaft als Betriebseinnahme zu erfassen.

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