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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.03.1991
Aktenzeichen: VI R 51/88

Schlagzeile:

Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für eine Gruppenreise ins Ausland nur bei engem Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig

Schlagworte:

Fortbildung, Gruppenreise

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für eine Gruppenreise ins Ausland können nur dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn dieser einen engen Bezug zu seiner beruflichen Tätigkeit nachweist, wie insbesondere dadurch, dass er bezüglich der geographischen Verhältnisse des besuchten Landes einen Forschungsauftrag oder anschließend eine Semestervorlesung an der Hochschule durchgeführt oder hierüber ein wissenschaftliches Buch verfasst hat.

Hintergrund: Ein Professor für Georgraphie an einer Pädagogischen Hochschule nahm an einer Studienreise nach Ungarn teil. Diese Reise war vom Ostkolleg der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen mit der Karl-Marx-Universität der Wirtschaftswissenschaften Budapest organisiert und veranstaltet worden. Die Teilnehmer hörten zunächst an zwei Tagen Vorträge, die geographische, wirtschaftliche, industrielle und entwicklungspolitische Fragen zum Gegenstand hatten. Daran schloss sich eine Rundfahrt durch Ungarn an, bei der diese Themenbereiche durch konkrete Anschauung und Besichtigungen ergänzt wurden. Den Abschluss bildete ein Aufenthalt in Budapest. Dabei wurden Fragen der Agglomeration der Metropole Budapest näher behandelt. Die 25 Teilnehmer der Reise waren nahezu ausschließlich Hochschullehrer der Geographie und ihrer Didaktik an pädagogischen Hochschulen oder ähnlichen Institutionen. Die Teilnahme des Professors an der Reise wurde vom Rektor der Pädagogischen Hochschule genehmigt; ein Zuschuss oder eine Kostenübernahme wurde nicht gewährt.

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