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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Gutachten
Datum: 04.04.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Gutachten der TU München zum Erwerb und der Übernahme von Firmen durch Finanzinvestoren

Schlagworte:

Erwerb, Finanzinvestor, Gutachten, TU München, Übernahme

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die TU München hat ihr im Auftrag des BMF erstelltes Gutachten zum Erwerb und der Übernahme von Firmen durch Finanzinvestoren veröffentlicht.

Im Zentrum der Empfehlungen der Gutachter stehen steuerliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Förderung des Beteiligungskapitalmarktes. So soll nach den Vorstellungen der Gutachter von einer Besteuerung der Beteiligungskapitalgesellschaft abgesehen werden, indem diese generell von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit werden. Durch flankierende Regelungen soll zudem gesetzlich ausgeschlossen werden, dass Beteiligungskapitalgesellschaften gewerbliche Einkünfte erzielen können.

Diese Auffassung wird vom Bundesfinanzministerium nicht geteilt. Nach Auffassung des BMF verkennen die Gutachter, dass ihre Vorschläge nicht nur von ihnen intendierte Effekte bewirken, sondern zahlreiche Gestaltungsspielräume eröffnen. Durch eine Umqualifizierung gewerblicher Einkünfte in Beteiligungseinkünfte könne das bestehende Steuersatzgefälle zwischen dem einkommensteuerlichen Spitzensteuersatz und der künftigen Abgeltungssteuer für massive steuerliche Gestaltungen ausgenutzt werden.

Andere Vorschläge der Gutachter sind nach Auffassung des BMF bereits durch den Regierungsentwurf zur Unternehmensteuerreform überholt. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne entfalten Vorschläge, die nach bisher geltendem Recht zu steuerfreien Veräußerungsgewinnen geführt hätten, keine Wirkung. Daher hatten die Gutachter sich für eine teilweise Beibehaltung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen ausgesprochen, die im Rahmen der Unternehmensteuerreform aufgehoben werden soll.

Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung des BMF zum Gutachten: „Die vorgeschlagenen steuerlichen Sonderregelungen für die Beteiligungskapitalbranche führen nach Berechnungen des BMF zu erheblichen Steuerausfällen (geschätzt rund 15 bis 20 Mrd. Euro). Daher ist eine Umsetzung in dieser Form ausgeschlossen. Zudem ist eine derartig breite Förderung auch nicht erforderlich. Deutliche Anzeichen für ein Marktversagen existieren ausschließlich im eng abgegrenzten Bereich der Wagniskapitalfinanzierung. Nur in diesem Bereich besteht eine Rechtfertigung für gezielte steuerliche Förderung. Der Umfang dieser steuerlichen Förderung muss zudem mit dem grundlegenden Ziel der Haushaltskonsolidierung vereinbar sein. Die vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen sollen nach den Vorschlägen der Gutachter mit einem liberalen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Beteiligungskapitalfonds verknüpft werden. Im Ergebnis sehen die Gutachter insgesamt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Vermeidung von negativen Auswirkungen von Beteiligungskapitalfinanzierungen. Das BMF prüft derzeit, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf generell hinsichtlich möglicher Risiken von Finanzinvestitionen besteht.“

Hinweis: Bei dem abrufbaren Dokument handelt es sich um eine neunseitige Kurzversion.

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