Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.05.2007 |
Aktenzeichen: | 11 K 2363/05 E |
Schlagzeile: |
Aufgabe- und Veräußerungsverlusten aus dem Anteilsverkauf von Kapitalgesellschaften sind in voller Höhe anzuerkennen
Schlagworte: |
Anteilsverkauf, Aufgabeverlust, Halbabzugsverbot, Veräußerungsverlust, Verfassung, Verlust
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Halbabzugsverbot für Anschaffungskosten (§ 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG) ist bei verfassungskonformer Auslegung bei Verlusten aus der Veräußerung oder Aufgabe von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht anwendbar.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 98/07 (Abgabe, altes Aktenzeichen: VIII R 23/07) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Ist § 3 c Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG bei verfassungskonformer Auslegung bei Aufgabeverlusten und Veräußerungsverlusten nicht anwendbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 17; EStG § 3c Abs 2 S 1 Halbs 2; EStG § 3 Nr 40 Buchst c; GG Art 3
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 10.5.2007 (11 K 2363/05 E)