Quelle: |
Oberlandesgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.01.2007 |
Aktenzeichen: | 23 U 75/06 |
Schlagzeile: |
Bankrecht; Zeichnungsschein; Vollmachtsnichtigkeit; Geschäftsbesorgungsvertrag; Nichtigkeit; Vollmacht; Haustürgeschäft
Schlagworte: |
Bankrecht, Gechäftsbesorungsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Haustürgeschäft, Nichtigkeit, Vollmachtsnichtigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Nach dem HWiG sind nur Willenserklärungen widerruflich, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet sind, mithin Angebot und Annahme. Eine Vollmachtserteilung führt jedoch nicht unmittelbar zum Abschluss eines Vertrags, so dass insofern keine Vertragserklärung vorliegt.