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Quelle:

Oberlandesgericht Frankfurt/M.
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2007
Aktenzeichen: 23 U 75/06

Schlagzeile:

Bankrecht; Zeichnungsschein; Vollmachtsnichtigkeit; Geschäftsbesorgungsvertrag; Nichtigkeit; Vollmacht; Haustürgeschäft

Schlagworte:

Bankrecht, Gechäftsbesorungsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Haustürgeschäft, Nichtigkeit, Vollmachtsnichtigkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Nach dem HWiG sind nur Willenserklärungen widerruflich, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet sind, mithin Angebot und Annahme. Eine Vollmachtserteilung führt jedoch nicht unmittelbar zum Abschluss eines Vertrags, so dass insofern keine Vertragserklärung vorliegt.

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