Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.04.2007 |
Aktenzeichen: | 13 K 1441/06 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Behandlung von Folgekosten einer verdeckten Gewinnausschüttung
Schlagworte: |
Finanzierung, Finanzierungskosten, Folgekosten, Grundsteuer, Grundstück, verdeckte Gewinnausschüttung, Zinsen
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Köln nimmt Stellung zu der Frage, ob die Zahlung von Zinsen und Grundsteuern für ein Objekt, dessen Erwerb zum Teil zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führte, erneut eine vGA bewirkt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 45/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Steuerliche Behandlung von Folgekosten einer verdeckten Gewinnausschüttung – Stellen Finanzierungskosten eines aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung vom Gesellschafter-Geschäftsführer erworbenen Grundstücks verdeckte Gewinnausschüttungen dar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 3 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 18.4.2007 (13 K 1441/06)