Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.03.2007
Aktenzeichen: 13 K 2806/04

Schlagzeile:

Nachholverbot gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG bei Verkennung der Passivierungspflicht

Schlagworte:

Bilanzierung, Nachholverbot, Passivierungspflicht, Pensionsrückstellung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das FG Köln nimmt Stellung zur Frage der steuerlichen Auswirkungen des Bilanzzusammenhangs, des Nachholverbots und des Vertrauensschutzes bei unterlassener Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und kongruenten Rückdeckungsansprüchen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 44/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Nachholverbot gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG bei Verkennung der Passivierungspflicht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 1; EStG § 6a Abs 4 S 1; EStG § 6 Abs 1 Nr 2; HGB § 246; HGB § 249; HGBEG Art 28
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 21.3.2007 (13 K 2806/04)

zur Suche nach Steuer-Urteilen