Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.06.2006 |
Aktenzeichen: | 1 K 1797/05 |
Schlagzeile: |
Landwirtschaftliche Mitunternehmerschaft bei Ehegatten auch ohne Vorliegen eines Gesellschaftsvertrags
Schlagworte: |
Ehegatten, gemeiner Wert, Gesellschaftsvertrag, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Mitunternehmerschaft, Mitunternehmerschaft, Personengesellschaften, Wesentlichkeitsgrenze
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 16/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Ist eine landwirtschaftliche Mitunternehmerschaft bei Ehegatten, die Alleineigentümer landwirtschaftlicher Flächen sind, auch ohne Vorliegen eines Gesellschaftsvertrags anzunehmen, weil der Wert der zur Verfügung gestellten Grundstücke eines Ehegatten mehr als 10 Prozent des gemeinen Werts des Betriebs ausmacht und somit nicht mehr von untergeordneter Bedeutung ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 13 Abs 1; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 14.6.2006 (1 K 1797/05)