Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 13.06.2007 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2334/07/0009 |
Schlagzeile: |
Geldwerter Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen
Schlagworte: |
Arbeitgeberdarlehen, Arbeitslohn, Darlehen, Finanzierung, Geldwerter Vorteil, Zinsverbilligung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen Stellung.
Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. Mai 2006 (Aktenzeichen VI R 28/05) entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil erlangt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs lässt sich mit der Richtlinienregelung in R 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 (entspricht R 31 Abs. 11 Satz 3 LStR 2005) kein steuerbarer Vorteil begründen und ist die Richtlinienregelung keine Festsetzung von Durchschnittswerten i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG.