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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.05.2007
Aktenzeichen: 10 K 3563/05

Schlagzeile:

Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung ist verfassungswidrig

Schlagworte:

Aufenthalt, Aufenthaltsberechtigung, Ausländer, Kindergeld, Verfassung, Verfassungswidrigkeit

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 46/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Kindergeldanspruch einer nur geduldeten marokkanischen Staatsbürgerin mit Aufenthaltsbefugnis nach § 30 AuslG (ab März 2005 Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 1 AufenthG aus humanitären Gründen)?
Verfassungsrechtlich unzulässige Erstreckung der Neufassung des § 62 Abs 2 EStG auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG?
Divergenz zu III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234 und III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 2 S 1; EStG § 52 Abs 61a S 2; AuslG § 30; GG Art 20 Abs 3; AufenthG § 23 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 9.5.2007 (10 K 3563/05)

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