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Quelle:

Hessisches Landessozialgericht
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 21.03.2007
Aktenzeichen: L 7 AY 14/06 ER; L 7 B 90/07 AY

Schlagzeile:

Asylbewerberleistung; mehr als dreijähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; Analogleistungen nach dem SGB XII

Schlagworte:

Analogleistungen, Asylbewerberleistung, Aufenthalt, Bundesrepublik Deutschland

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Für einen Anspruch nach § 2 Abs.1 AsylbLG i.V.m. dem SGB XII reicht es aus, wenn der Leistungsberechtigte über eine Dauer von insgesamt 36 Monaten Sozialleistungen bezogen hat. Auf den ausschließlichen Bezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG kommt es nicht an. Diese Auslegung von § 2 Abs. 1 AsylbLG über ihren Wortlaut hinaus ist von Verfassungs wegen geboten und entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift.

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