Quelle: |
Hessisches Landessozialgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.02.2007 |
Aktenzeichen: | L 8 KR 122/06 |
Schlagzeile: |
Beschäftigungsverhältnis; Sozialversicherungspflicht; Beitragsnachforderung; Japan; Einstrahlung; Eingliederung; zeitlich begrenzt
Schlagworte: |
Beitragsnachforderung, Beschäftigungsverhältnis, Eingliederung, Einstrahlung, Japan, Sozialversicherungspflicht
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Zur Sozialversicherungspflicht japanischer Arbeitnehmer, die für einen zeitlich begrenzten Zeitraum bei einer in Deutschland ansässigen, rechtlich selbständigen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns beschäftigt werden.
2. Zahlt das im Ausland ansässige Mutterunternehmen den nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern das Arbeitsentgelt ganz oder überwiegend weiterhin in Japan aus, so ist dies ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer einstrahlenden Beschäftigung im Sinne von § 5 Abs. 1 SGB IV.