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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.04.2007
Aktenzeichen: VI R 89/04

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.09.2004
Aktenzeichen: 4 K 3657/03

Schlagzeile:

Sofortiger Zufluss von Arbeitslohn bei Überlassung einer Jahresnetzkarte an einen Ruhestandsbeamten

Schlagworte:

Arbeitslohn, Bahncard, Bewertungsabschlag, Fahrtkosten, Geldwerter Vorteil, Jahresnetzkarte, Rabattfreibetrag, Zufluss

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte, so führt dies zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Über folgende Rechtsfrage hatte der BFH zu entscheiden:
Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen Überlassung einer persönlichen, nicht übertragbaren Jahres-Netzkarte C an einen Ruhestandsbeamten nach dem Marktwert der Karte (Preis der Karte für einen Dritten) abzüglich Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag gem. § 8 Abs. 3 EStG oder nach den ersparten Kosten der tatsächlich durchgeführten Fahrten? (Vgl. a. Beschluss des BFH vom 29.10.2004 VI B 186/03, BFH/NV 2005, 206)
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 19; EStG § 8 Abs 2

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