Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.04.2007 |
Aktenzeichen: | VI R 89/04 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.09.2004 |
Aktenzeichen: | 4 K 3657/03 |
Schlagzeile: |
Sofortiger Zufluss von Arbeitslohn bei Überlassung einer Jahresnetzkarte an einen Ruhestandsbeamten
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Bahncard, Bewertungsabschlag, Fahrtkosten, Geldwerter Vorteil, Jahresnetzkarte, Rabattfreibetrag, Zufluss
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte, so führt dies zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
Über folgende Rechtsfrage hatte der BFH zu entscheiden:
Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen Überlassung einer persönlichen, nicht übertragbaren Jahres-Netzkarte C an einen Ruhestandsbeamten nach dem Marktwert der Karte (Preis der Karte für einen Dritten) abzüglich Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag gem. § 8 Abs. 3 EStG oder nach den ersparten Kosten der tatsächlich durchgeführten Fahrten? (Vgl. a. Beschluss des BFH vom 29.10.2004 VI B 186/03, BFH/NV 2005, 206)
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 19; EStG § 8 Abs 2