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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.05.2007
Aktenzeichen: VI R 78/04

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.11.2002
Aktenzeichen: 14 K 657/00

Schlagzeile:

Aufwendungen für Bewirtung und Werbegeschenke eines Arbeitnehmers als Werbungskosten

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Außendienst, Bewirtungskosten, Werbegeschenk, Werbemittel, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Bei der Würdigung, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke beruflich veranlasst sind, kann eine variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz darstellen. Liegt indessen eine derartige Entlohnung nicht vor, so verlieren Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter; der Erwerbsbezug kann sich auch aus anderen Umständen ergeben.

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