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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.09.2006
Aktenzeichen: 1 K 1794/03

Schlagzeile:

Zeitanteilige Aufteilung des Pflegepauschbetrag, wenn mehrere Personen den Patienten in zeitlich unterschiedlichem Umfang pflegen

Schlagworte:

Aufteilung, Pflegepauschbetrag

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 34/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2007):
Ist nach § 33b Abs. 6 Satz 5 EStG eine zeitanteilige Aufteilung des Pflegepauschbetrages möglich, wenn mehrere Personen den Patienten in zeitlich unterschiedlichem Umfang pflegen (hier: Tochter pflegte die Mutter 3 Monate zusammen mit der Schwester, dann alleine)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33b Abs 6 S 5
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Entscheidung vom 27.9.2006 (1 K 1794/03)

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