Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 03.05.2007
Aktenzeichen: 14 K 369/04

Schlagzeile:

Erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ForstSchAusglG

Schlagworte:

Betriebsausgabe, Betriebsausgaben, Betriebsausgabenpauschsatz, Einschlagsbeschränkung, Forstwirtschaft, Holznutzung, Kalamitätsnutzung, Pauschale

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 27/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Ist der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ForstSchAusglG aufgrund § 5 Abs. 2 ForstSchAusglG auch anzuwenden, wenn Einnahmen aus Holznutzungen infolge höherer Gewalt erst nach dem Zeitraum der Einschlagsbeschränkung erzielt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ForstSchAusglG § 4 Abs 1 S 1; ForstSchAusglG § 5 Abs 2; EStG § 13; EStG § 4 Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 3.5.2007 (14 K 369/04)

zur Suche nach Steuer-Urteilen