Quelle: |
Verwaltungsgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 11.04.2007 |
Aktenzeichen: | 1 G 755/07 |
Schlagzeile: |
Inhaber bedeutender Beteiligungen; Stimmrechte; TREUHÄNDER
Schlagworte: |
Inhaber, Stimmrechte, Treuhänder
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Der Bestellung eines Treuhänders für die Ausübung der Stimmrechte durch das zuständige Amtsgericht (§ 2 c Abs. 2 Satz 4 KWG) setzt keinen Verwaltungsakt voraus, mit dem die Bundesanstalt die Übertragung der Ausübung der Stimmrechte auf einen (vom Gericht noch zu bestimmenden) Treuhänder anordnet.