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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.05.2007
Aktenzeichen: 10 K 2341/01

Schlagzeile:

Versagung des Kindergeldes für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung verfassungswidrig

Schlagworte:

Aufenthalt, Aufenthaltsberechtigung, Ausländer, Kindergeld, Verfassung, Verfassungswidrigkeit

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 53/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.9.2007):
Kindergeldanspruch des mit mehrmals verlängerter Aufenthaltsbefugnis bis Mai 2004 sozialversicherungspflichtig beschäftigten, dem Volk der Palästinenser angehörigen Klägers, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist?
Verfassungsrechtlich unzulässige Erstreckung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG? Divergenz zu III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234 und III R 54/05, BFH/NV 2007, 1298.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 2 S 1; EStG § 52 Abs 61a S 2; AuslG § 30
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 10.5.2007 (10 K 2341/01)

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