Quelle: |
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.05.2007 |
Aktenzeichen: | 1 K 634/03 |
Schlagzeile: |
Haftungsbescheid für Umsatzsteuerrückstände
Schlagworte: |
Festsetzungsfrist, Haftung, Haftungsbescheid, leichtfertige Steuerverkürzung, Rückstände, Steuerverkürzung, Umsatzsteuer, Verjährung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 21/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Verlängert sich die Festsetzungsfrist im Falle einer leichtfertigen Steuerverkürzung unabhängig vom Haftungstatbestand (auch im Falle einer Haftung nach § 69 AO) von vier auf fünf Jahre (§ 191 Abs. 3 Satz 2 AO)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 69; AO § 34; AO § 191 Abs 3 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern , Entscheidung vom 9.5.2007 (1 K 634/03)