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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 11.07.2007
Aktenzeichen: IV C 8 - S 2257-b/07/0002

Schlagzeile:

Neuer amtlicher Vordruck ab 2007 für Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung

Schlagworte:

Altersvorsorge, Mitteilung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Finanzverwaltung hat den neuen amtlicher Vordruck nach § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG für Mitteilungen über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2007 bekannt gegeben.

Hintergrund: Nach § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG hat der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung bei erstmaligem Bezug von Leistungen, in den Fällen des § 93 Abs. 1 EStG sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 1 bis 4 EStG jeweils gesondert mitzuteilen.

Hinweis: Das in der Anlage beigefügte Vordruckmuster ist ab dem Kalenderjahr 2007 anzuwenden und ersetzt ab diesem Kalenderjahr das mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. April 2005 bekannt gegebene Muster, das für die Kalenderjahre 2002 bis 2006 weiterhin gilt.

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