Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 20.06.2007
Aktenzeichen: 16/5726

Schlagzeile:

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Gleichbehandlung der Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen (Hochschulforschungsförderungsgesetz - HFFördG)

Schlagworte:

Forschung, Hochschule, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Universitäre Forschungseinrichtungen sollen künftig die gleiche Umsatzsteuer bezahlen wie private gemeinnützige Forschungsstätten, die öffentlich gefördert werden. Der Bundesrat schlägt in einem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/5726) vor, beide Arten von Organisationen sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen zu lassen. Bisher müssen öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen 19 Prozent an den Staat abführen.

Hintergrund: Bis Ende 2003 waren die Umsätze staatlicher Hochschulen steuerfrei. Doch seitdem der Europäische Gerichtshof diese Befreiung als Gemeinschaftswidrigkeit bemängelt hatte, müssen die Hochschulen Umsatzsteuer zahlen. Private gemeinnütziger Forschungseinrichtungen mit öffentlicher Förderung gelten aber als steuerbegünstigter Zweckbetrieb. Der Bundesrat will mit seinem Gesetzentwurf die Abgabenordnung dahingehend erweitern, dass Auftragsforschung der öffentlich-rechtlichen Wissenschaftshäuser und der Hochschulkliniken als Zweckbetrieb angesehen wird.

Die Bundesregierung lehnt den Entwurf wegen steuer- und europarechtlicher Bedenken ab. Die Gleichbehandlung der Einrichtungen könne nur mit einer durchgehenden Anwendung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes erreicht werden. Die Auftragsforschungsleistungen öffentlich-rechtlicher Forschungseinrichtungen erfüllten nicht die nach Europarecht erforderliche Voraussetzung, für wohltätige Zwecke zu arbeiten, so die Regierung.

zur Suche nach Steuer-Urteilen