Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 17.07.2007 |
Aktenzeichen: | IV C 2 - S 6400/07/0002 |
Schlagzeile: |
Versicherungsteuerpflicht des Versicherungsentgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung
Schlagworte: |
Erstversicherungsverhältnis, Kautionsrückversicherung, Versicherungsentgelt, Versicherungsteuer
Wichtig für: |
Versicherungsunternehmen
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur versicherungsteuerlichen Behandlung des Entgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008.
Das Versicherungsentgelt, das ein Versicherer an einen anderen Versicherer zahlt zwecks Versicherung der aus einem Vertrag im Sinne des § 2 Abs. 2 VersStG übernommenen Gefahr, ist danach nicht nach § 4 Nr. 1 VersStG von der Besteuerung ausgenommen. Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 VersStG setzt das Bestehen eines Erstversicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes voraus.