Quelle: |
Verwaltungsgericht Frankfurt/M. |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.01.2007 |
Aktenzeichen: | 9 E 2431/06 |
Schlagzeile: |
BERUFSPRAKTISCHE TÄTIGKEIT; DIENSTZEIT; FACHHOCHSCHULE; FACHHOCHSCHULPROFESSOR; FÖRDERLICHE TÄTIGKEIT; HOCHSCHULLEHRER; PROFESSOR; RUHEGEHALTSFÄHIGE DIENSTZEIT
Schlagworte: |
Dienstzeit, Fachhochschule, Förderung, Professor
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Für die Berücksichtigung von förderlichen berufspraktischen Zeiten nach § 67 Abs. 2 S. 4 BeamtVG ist vorrangig auf die Anforderungen für das jeweilige Professorenamt abzustellen.