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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.03.2007
Aktenzeichen: VIII R 10/06

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.01.2006
Aktenzeichen: 15 K 328/04 E,Ki

Schlagzeile:

Voller Werbungskostenabzug von Schuldzinsen zur Aufstockung einer GmbH-Beteiligung im Jahr 2001

Schlagworte:

Europarecht, Halbabzugsverfahren, Halbeinkünfteverfahren, Schuldzinsen, Verfassung, Werbungskosten

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Im Jahr 2001 zur Finanzierung der Aufstockung einer GmbH-Beteiligung geleistete Schuldzinsen sind auch dann in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehbar, wenn die GmbH im Jahr 2001 keine offenen Gewinnausschüttungen vorgenommen hat. Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt insoweit nicht.

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