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Quelle:

Oberlandesgericht Dresden
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.2002
Aktenzeichen: 2 U 1433/02

Schlagzeile:

Bestellung eines Nicht-EU-Ausländers zum GmbH-Geschäftsführer

Schlagworte:

Ausländer, Geschäftsführer, GmbH, Nicht-EU-Ausländer

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

An der Bestellung eines Nicht-EU-Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH sind keine über § 6 Abs. 2 GmbHG hinausgehenden persönlichen Anforderungen zu knüpfen. Der Wirksamkeit seiner Bestellung steht insbesondere nicht entgegen, dass er infolge seiner Staatsangehörigkeit seinen gesetzlichen Pflichten als Geschäftsführer nicht ohne Weiteres nachkommen kann.

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