Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 26.07.2007
Aktenzeichen: JStG 2008

Schlagzeile:

Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)

Schlagworte:

Jahressteuergesetz 2008, JStG 2008, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Abgeordnete

Kurzkommentar:

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ist aus steuerfachlicher Sicht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus sind - mit Blick auf den von der Regierungskoalition bereits erfolgreich eingeleiteten Prozess - weitere gezielte Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Steuerbürokratie umzusetzen, mit denen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung entlastet werden.

Folgende Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor:
– Einführung eines optionalen „Anteilsverfahrens“ für die Lohnsteuer bei Ehegatten, § 39e EStG;
– Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, letztmalige Ausstellung der Karton-Lohnsteuerkarte für 2010, § 39f EStG;
– Verfahrensvereinfachungen bei den Rentenbezugsmitteilungen, § 22a Abs. 2 EStG;
– Umstellung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung auf elektronisches Verfahren, § 45a Abs. 1 EStG;
– Datenübermittlung durch die Träger von Sozialleistungen hinsichtlich Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, § 32b Abs. 3 EStG;
– Zielgenaue Regelung der steuerlichen Begünstigung der Unternehmensübergabe gegen Versorgungsleistungen, § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG;
– Ausdehnung des Gewinnminderungsausschlusses für Gesellschaftsbeteiligungen einer Körperschaft auf Eigenkapital ersetzende Darlehen und Sicherheiten, § 8b Abs. 3 Satz 4 bis 7 KStG;
– Feststellung und Auflösung des KSt-Erhöhungspotentials aus sog. EK 02-Beständen, § 38 Abs. 4 bis 9 KStG;
– Anpassung der Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die sozialrechtliche Entwicklung, § 4 Nr. 25 UStG;
– Präzisierung des § 42 AO.

zur Suche nach Steuer-Urteilen