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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.04.2007
Aktenzeichen: I R 23/06

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.02.2006
Aktenzeichen: 6 K 457/04

Schlagzeile:

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Windkraftanlagenbetreibers

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Unbilligkeit, Windkraftanlage, Zerlegung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Macht eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein andernorts ansässiger Betreiber eine Windkraftanlage unterhält, ohne dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, im Verfahren der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags des Betreibers geltend, eine Zerlegung nach dem allgemeinen Maßstab des § 29 GewStG führe wegen mit Errichtung und Betrieb der Anlage regelmäßig verbundener Schwertransporte und dadurch ausgelöster Schäden am gemeindlichen Straßen- und Wegenetz zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. von § 33 Abs. 1 GewStG, obliegt ihr eine konkrete Darlegung des Umfangs und der Intensität der Schwertransporte und der daraus im Erhebungszeitraum resultierenden Schäden.

2. Negative Auswirkungen der Windkraftanlage auf das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf den Tourismus in der Standortgemeinde begründen keinen von § 29 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab.

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