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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.06.2007
Aktenzeichen: 2 K 562/05

Schlagzeile:

Gescheiterte Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteilen

Schlagworte:

Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Gewinnrealisierung, Nießbrauch, Ruhender Betrieb, Unentgeltliche Übertragung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 26/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Führt die unentgeltliche Übertragung des Betriebsgrundstücks (unter Nießbrauchsvorbehalt) sowie der GmbH-Anteile auf die Kinder zur Beendigung einer (unechten) Betriebsaufspaltung und zu einer gewinnrealisierenden Betriebsaufgabe oder sind nach § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte von den Kindern zwingend fortzuführen? Steht bei Übertragung aller Betriebsgrundlagen ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht der Annahme einer mittelbaren Betriebsaufspaltung oder eines ruhenden Betriebes entgegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 16 Abs 3; EStG § 6 Abs 3
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 20.6.2007 (2 K 562/05)

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