Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.06.2007 |
Aktenzeichen: | 11 K 502/06 |
Schlagzeile: |
Keine Abgeltung von Fahrten zur Erzielung von Überschusseinkünften durch die Ein-Prozent-Regelung beim Firmenwagen
Schlagworte: |
1 v. H. - Regelung, Abgeltung, Ein-Prozent-Regelung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Firmenwagen, Pauschalierung, PKW-Überlassung, Privatnutzung
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 38/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2007):
Werden mit der 1 % - Regelung auch Fahrten eines Arbeitnehmers mit einem ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten PKW abgegolten, die er im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des anderen Arbeitgebers durchführt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 8 Abs 2 S 2; EStG § 8 Abs 2 S 3; EStG § 42d
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 28.6.2007 (11 K 502/06)