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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Richtlinie
Datum: 13.11.2007
Aktenzeichen: LStR 2008 (Entwurf)

Schlagzeile:

Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

Schlagworte:

Lohnsteuer, Lohnsteuer-Richtlinie, LStR, LStR 2008

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008) veröffentlicht.

Richtlinien sind Weisungen an die Finanzverwaltung. Sie haben nicht den Rang einer Rechtsnorm, stellen jedoch sicher, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Sie enthalten außerdem Anweisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung. Über die eintretende Selbstbindung der Verwaltung entfalten sie eine erhebliche Außenwirkung.

Die Änderungen in den LStR 2008 sollen im Wesentlichen den noch nachzuvollziehenden Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen, aus der neueren Rechtsprechung und den zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen Rechnung tragen. Insoweit werden die LStR 2008 grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.

Mit den LStR 2008 wird die Verwaltungsvorschrift neu gegliedert nach dem Vorbild der EStR 2005. Die Richtlinienstruktur und - diesen später folgend - die amtlichen Hinweise für die Finanzverwaltung orientieren sich im Sinne eines modernen Vorschriften-Managements nunmehr an der Paragraphenfolge des EStG.

Mit dem beschlossenen Entwurf der LStR 2008 wird das steuerliche Reisekostenrecht teilweise in Anlehnung an die BFH-Rechtsprechung vereinfacht werden (einheitlicher Oberbegriff "Auswärtstätigkeit"). In diesem Zusammenhang entfällt - als ein Element - bei der Einsatzwechseltätigkeit die 30 km-Grenze.

Die Richtlinien bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates, bevor sie in Kraft treten können. Sie sind ab 2008 anzuwenden.

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