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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 15.08.2007
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Eckpunkte eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken

Schlagworte:

Finanzinvestitionen, Finanzmarkt, Risikobegrenzungsgesetz

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Bundesregierung hat am 15. August 2007 die von Finanzminister Steinbrück vorgelegten Eckpunkte für ein Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland stärken. Den Kern bilden dabei verschärfte Informationspflichten, die zu mehr Transparenz führen. Die vorgesehenen Maßnahmen wirken unerwünschten Entwicklungen überall dort entgegen, wo Finanzinvestoren tätig sind.

Im Detail zeigt sich dies unter anderem in der Einschränkung des abgestimmten Verhaltens zwischen Investoren und in der besseren Identifizierung der Inhaber von Namensaktien. Vorgesehen sind daneben aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen, bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen sowie die Prüfung zusätzlicher Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. Die Eckpunkte sehen zudem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank bestimmte Risiken intensiv beobachten.

Das Risikobegrenzungsgesetz soll m Frühjahr 2008 in Kraft treten. Es steht in engem Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG), den das Kabinett ebenfalls Mitte August 2007 verabschiedet hat.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Überarbeitung der Vorschriften zum abgestimmten Verhalten von Investoren, so genannte acting in concert,
- aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen,
- bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen,
- Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten,
- verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien,
- Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften,
- Prüfung einer verbesserten Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen,
- intensive Beobachtung von Risiken durch BaFin und Deutsche Bundesbank.

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